Rechtskraft Reglement

  15.01.2020 , Seftigen

In Anwendung von Artikel 45 der kant. Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekanntgemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2019 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2019 in Kraft. Es kann bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen oder unter www.seftigen.ch/ reglemente abgerufen werden.

Der Gemeinderat


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