Mitwirkungsverfahren ZPP Hohlenmatt
04.03.2020 , SeftigenDer Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, eine Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkung. Es handelt sich dabei um den Erlass einer «Zone mit Planungspflicht» (ZPP) für die Parzellen Nr. 210 und 1008 im Gebiet «Hohlenmatt». Es liegt ein Überbauungskonzept für 20 Wohneinheiten vor. Das Überbauungskonzept mit Zonenplanänderung, der Entwurf der ZPP-Vorschriften und der Erläuterungsbericht liegen ab sofort in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Ferner können die Dokumente unter www.seftigen.ch/projekte/zpp.hohlenmatt abgerufen werden. Der Gemeinderat führt am Montag, 23. März 2020, 20.00 Uhr, Aula, eine öffentliche Informationsversammlung durch, zu der alle Interessierten freundlich eingeladen sind. Die Mitwirkungsfrist dauert bis 6. April 2020. Allfällige Einwendungen und Anregungen zum Entwurf der ZPP-Vorschriften sind schriftlich und begründet zu richten an: Gemeinderat, 3662 Seftigen, oder per E-Mail an info@seftigen.ch.
Der Gemeinderat
