Überbauungsordnung «Widerhub»

  18.03.2020 , Seftigen

Das Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 27. Mai 2019 beschlossene Überbauungsordnung «Widerhub» mit Zonenplanänderung mit Datum vom 24. Januar 2020 genehmigt und die Einsprachen abgewiesen, soweit auf diese eingetreten werden konnte. Nach dem die Beschwerdefrist unbenützt verstrichen ist, sind die Überbauungsordnung sowie die Zonenplanänderung in Rechtskraft erwachsen. Die Überbauungsvorschriften mitsamt Überbauungsplan können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder gegen eine Gebühr von Fr. 20.– bezogen werden.

Der Gemeindeverwalter


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