Bewilligung einer Urnenabstimmung

  28.10.2020 , Seftigen

Der Gemeinderat von Seftigen beantragte mit Gesuch vom 21. Oktober 2020, aufgrund der aktuellen Lage (COVID-19), anstelle der Gemeindeversammlung vom 23. November 2020 eine Urnenabstimmung anzuordnen.

Der Regierungsstatthalter von Thun hat am 22. Oktober 2020 wie folgt verfügt:
1. Der Einwohnergemeinde Seftigen wird, gestützt auf GG Art. 12 Abs. 3, bewilligt, zwischen dem 6. und 20. Dezember 2020 eine Urnenabstimmung zu folgenden Traktanden durchzuführen:
a) Jahresrechnung 2019
b) Budget 2021
c) Wiederwahl Rechnungsprüfungsorgan
d) Teilrevision Gemeindeordnung
e) Anschluss Gemeindeliegenschaften an Wärmeverbund, Genehmigung Wärmeliefervertrag und Verpflichtungskredit
f) Revision Ortsplanung, Genehmigung Verpflichtungskredit
2. Der Gemeinderat wird angewiesen,
a) das Abstimmungsverfahren nach dem Wahlreglement vom 19. Juni 2000 der Einwohnergemeinde Seftigen durchzuführen
b) die Abstimmung so zu organisieren, dass die Vorgaben von Bund und Kanton zur Vermeidung von Ansteckungen mit CO-VID-19 eingehalten werden.
3. Vorbehalten bleiben allfällige weitere Anordnungen der zuständigen Stellen des Bundes oder des Kantons im Zusammenhang mit COVID-19.
4. Es werden keine Gebühren erhoben.
5. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsrat des Kantons Bern, Postgasse 68, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Regierungsstatthalter von Thun:
Marc Fritschi


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