Feuerwehr-Rekrutierung 2020

  21.10.2020 , Seftigen

Gemäss Feuerwehr-Reglement sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Seftigen, die am 1. Januar des Jahres, in dem das 19. Altersjahr zurückgelegt wird, bis zum 31. Dezember des Jahres in dem das 50. Altersjahr vollendet ist, feuerwehrdienstpflichtig. Die Pflicht kann durch aktiven Feuerwehrdienst oder die Bezahlung einer Ersatzabgabe geleistet werden.

Um den erforderlichen Bestand der Feuerwehr zu halten und zu ergänzen, können 2021 noch Personen zum aktiven Feuerwehrdienst eingeteilt werden. Es liegt uns sehr daran, speziell Einwohnerinnen und Einwohner mit Arbeitsplatz Seftigen oder Umgebung zu berücksichtigen.

Frauen und Männer die aktiv Feuerwehrdienst leisten möchten, laden wir gerne zum Informationsabend am Donnerstag, 29. Oktober 2020, 20.00 Uhr, Wehrdienstgebäude, Theoriesaal, Seftigenstrasse 3, 3662 Seftigen, ein.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Stefan Grunder, Kommandant, Tel. 079 706 43 14 oder E-Mail: grunder-seftigen@bluewin.ch.

Für die eventuelle Einteilung sind die Bestimmungen des Feuerwehr-Reglementes der Gemeinde Seftigen massgebend.

Die Feuerwehrkommission Seftigen


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