Ordentliche Gemeindeversammlung

  21.10.2020 , Seftigen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Montag, 23. November 2020, 20.00 Uhr, Aula

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2019; Genehmigung
2. Datenschutzbericht 2019; Kenntnisnahme
3. Finanzplan 2020–2025; Orientierung
4. Budget 2021 und Festlegen der Steueranlagen; Beschlussfassung
5. Wiederwahl des Treuhandbüros Fankhauser & Partner AG als Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024; Beschlussfassung
6. Teilrevision der Gemeindeordnung; Beschlussfassung
7. Anschluss der Gemeindeliegenschaften an den Wärmeverbund Seftigen – Genehmigung des Wärmeliefervertrages und Gutheissung eines Verpflichtungskredites von Fr. 160 000.–; Beschlussfassung
8. Revision Ortsplanung Seftigen – Gutheissung eines Verpflichtungskredites von Fr. 140 000.–; Beschlussfassung
9. Verschiedenes und Orientierungen

Ein Vertreter der Solviva AG wird kurz über das Angebot des im Jahre 2022 in Betrieb gehende Wohn- und Pflegezentrum «Chappele» informieren.

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Die Änderung der Gemeindeordnung (Traktandum 6) liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Unterlagen zu den übrigen Traktanden können ebenfalls bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder unter www.seftigen.ch/behördenpolitik/gemeindeversammlung">www.seftigen.ch/behördenpolitik/gemeindeversammlung abgerufen werden.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet einzureichen. Einer allfälligen Beschwerde sind Beweismittel beizulegen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind.

Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizerbürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Covid-19-Massnahmen
Die einschlägigen Vorschriften über die Schutzmassnahmen sind einzuhalten.
Gestützt auf Art. 4 der eidg. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ist für öffentliche Veranstaltungen ein Schutzkonzept zu erlassen und umzusetzen. Das Schutzkonzept sieht unter anderem die Schutzmaskenpflicht (Schutzmasken werden beim Eintritt abgegeben) und die Erfassung der Kontaktdaten vor, da die Einhaltung der Abstandsvorschriften nicht gewährleistet werden kann. Die erhobenen Kontaktdaten werden zu keinen anderen Zwecken bearbeitet und müssen 14 Tage nach der Gemeindeversammlung vernichtet werden.
Damit mit der Versammlung pünktlich begonnen werden kann, wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten. Die Tür ist ab 19.00 Uhr geöffnet.
Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen kurzfristig abgesagt werden müssen, wird der entsprechende Entscheid im Thuner Amtsanzeiger und auf der Homepage www.seftigen.ch publiziert.

Wegen der Corona-Situation muss leider auf den traditionellen Apéro verzichtet werden.

Der Gemeinderat


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