Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020

  04.11.2020 , Seftigen

Die Gemeindeversammlung vom 30. November 2020 (Einladung erfolgte im Thuner Amtsanzeiger vom 29. Oktober 2020) wird abgesagt. Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat beschlossen, am 13. Dezember 2020 anstelle der abgesagten Gemeindeversammlung über drei Vorlagen an der Urne abstimmen zu lassen. Der Regierungsstatthalter hat die entsprechende Bewilligung erteilt. Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:
1. Genehmigung Budget 2021 basierend auf der Steueranlage von 1.83 Einheiten und 1.2 Promille der Liegenschaftssteuer auf den amtlichen Werten
2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 75 000.– für den Bau der Hydrantenleitung Steinried
3. Wiederwahl der Finance Publiques AG als Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsdauer 2021–2024

Aktenauflage
Die Unterlagen zur Gemeinde-Urnenabstimmung liegen ab 5. November bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Ausübung des Abstimmungsrechts
– Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Gurzelen wohnhaft sind.
– Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 11. Dezember, 11.30 Uhr, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal in der Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Dezember, 11.00 bis 12.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung, Dörfli 117, eingeworfen werden (letzte Leerung Sonntag, 13. Dezember, 11.00 Uhr). Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind. Am 29. November findet eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den offiziellen Antwortkuverts retournieren.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet in der Gemeindeverwaltung statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.gurzelen.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Der Gemeinderat


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