Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020

  11.11.2020 , Seftigen

Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung der für den 23. November 2020 geplanten Gemeindeversammlung zu verzichten und am 13. Dezember über sechs Vorlagen an der Urne abstimmen zu lassen. Der Regierungsstatthalter hat die entsprechende Bewilligung erteilt.
Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:
– Jahresrechnung 2019
– Budget 2021
– Wiederwahl der Fankhauser & Partner AG als Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsdauer 2021–2024
– Teilrevision Gemeindeordnung
– Gutheissung eines Verpflichtungskredites von Fr. 160 000.– und des Wärmeliefervertrages für den Anschluss der Gemeindeliegenschaften an den Wärmeverbund Seftigen
– Gutheissung eines Verpflichtungskredites von Fr. 140 000.– für die Ortsplanungsrevision

Aktenauflage / Dokumente
Die Änderung der Gemeindeordnung liegt 30 Tage vor dem Abstimmungssonntag in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Auch die übrigen Dokumente zu den Abstimmungsvorlagen können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Sämtliche Dokumente können zudem unter www.seftigen. ch/wahlen_abstimmungen abgerufen werden.

Ausübung des Abstimmungsrechts
– Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer timmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Seftigen wohnhaft sind.

– Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 11. Dezember, 16.00 Uhr, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne Für die Stimmabgabe ist das Lokal im Schulhaus (Eingangshalle) wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Dezember, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung an der Dorfmatt 6 eingeworfen werden (letzte Leerung: Samstag, 12. Dezember, 20.00 Uhr). Im übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind. Am 29. November findet eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den offiziellen Antwortkuverts retournieren.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet im Schulhaus (Eingangshalle) statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.seftigen.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat


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