Ortsplanungsrevision – Öffentliche Auflage

  18.11.2020 , Seftigen

Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision, bestehend aus Baureglement, Zonenplanänderungen (Parzelle Nr. 360, ZPP Nr. 3 «Hohlenmatt» und Arbeitszone A4) und Zonenplan 2 (Landschaft, Ortsbildschutzgebiet, Gewässerraum, Naturgefahren), zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst, vom 20. November bis 21. Dezember 2020, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Die Dokumente sind auch unter www.seftigen.ch/projekte/ortsplanung einsehbar. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen.

Der Gemeinderat


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