Änderung Gemeindeordnung

  24.02.2021 , Seftigen

Die anlässlich der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung wurde vom Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in Anwendung von Art. 56 kant. Gemeindegesetz genehmigt. Die Reglementsänderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2021. Die Gemeindeordnung mitsamt den Änderungen kann unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen oder bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.
Der Gemeinderat


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