Änderung Verordnung über die Verwaltungsorganisation

  24.03.2021 , Seftigen

Der Gemeinderat hat eine Änderung der Verordnung über die Verwaltungsorganisation beschlossen (neu Art. 24a «Ratsbüro»). Gegen diese kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation (25. März 2021) beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde ist zu begründen und es sind allfällige Beweismittel beizulegen. Die Verordnungsänderung kann unter www.sefti gen.ch/reglemente abgerufen oder bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen werden.
Der Gemeinderat


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