Ausserordentliche Gemeindeversammlung

  03.03.2021 , Seftigen

Montag, 29. März 2021, 20.00 Uhr, RAIFFEISEN Arena

Traktanden:
1. Teilrevision Ortsplanung und Totalrevision Baureglement; Beschlussfassung
a) Zonenplan 2
b) Zonenplanänderung «Hohlenmatt»
c) Zonenplanänderung «Arbeitszone A4 Pfandersmatt»
d) Zonenplanänderung «Parzelle Nr. 360»
e) Totalrevision Baureglement
2. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsthemen wird jeder Haushaltung zugestellt. Der Zonenplan 2, die drei Zonenplanänderungen und das totalrevidierte Baureglement sowie die Erläuterungsberichte und weitere Dokumente können in der Gemeindeschreiberei eingesehen oder unter www.sefti gen.ch/projekte/totalrevision-baureglement abgerufen werden.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich einzureichen. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, gerechnet ab der erstmaligen Publikation (Art. 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz). Eine allfällige Beschwerde ist zu begründen und es sind Beweismittel beizulegen. Ferner hat die Beschwerde einen Antrag zu enthalten. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmenden sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizerbürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Covid-19-Massnahmen
Wegen der Covid-Situation findet die Gemeindeversammlung ausnahmsweise in der RAIFFEISEN Arena statt. Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, bleiben auf jeden Fall zu Hause, ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person im selben Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Empfehlungen des BAG bezüglich Isolation und Quarantänepflicht. Gestützt auf Art. 4 der eidg. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid- 19-Epidemie, ist für öffentliche Veranstaltungen ein Schutzkonzept umzusetzen. Das Schutzkonzept sieht unter anderem die Schutzmaskentragpflicht beim Betreten und Verlassen des Versammlungslokals sowie während der gesamten Dauer der Versammlung vor. Schutzmasken werden beim Eintritt auf Wunsch abgegeben. Des weiteren gelten die Abstandsvorschriften gemäss Schutzkonzept. Ferner werden die Kontaktdaten von allen Versammlungsteilnehmenden erfasst. Die erhobenen Kontaktdaten werden zu keinen anderen Zwecken bearbeitet und 14 Tage nach der Gemeindeversammlung unwiderruflich vernichtet. Das detaillierte Schutzkonzept ist in der Dorfzytig abgedruckt und kann unter www. seftigen.ch abgerufen werden.

Damit mit der Versammlung pünktlich begonnen werden kann, wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten. Die Tür ist ab 19.00 Uhr geöffnet.

Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen kurzfristig abgesagt werden müssen, wird der entsprechende Entscheid im Thuner Amtsanzeiger und auf der Homepage www.seftigen.ch publiziert.

Wegen der Corona-Situation muss leider auf den traditionellen Apéro verzichtet werden.
Der Gemeinderat


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