Kehricht-Sperrgutabfuhr
31.03.2021 , SeftigenDie nächste Kehricht-Sperrgutabfuhr findet am Dienstag, 13. April, statt. Gemäss Abfallreglement vom 7. Mai 1999 gelten als Sperrgut (gebührenpflichtig): Metallisches, Altmaterial, grössere Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte und dergleichen; grössere leere Gebinde zum Beispiel Kessel. Das Höchstgewicht je Stück beträgt 30 kg. Dafür ist eine AVAG Gebührenmarke (Sperrgut) anzubringen. Nicht mit Gebührenmarken versehenes Sperrgut wird stehengelassen. Pneus, Altei-sen, Kühlschränke, Heizkessel usw. dürfen nicht in die Sperrgutabfuhr gegeben werden. Das Abfuhrgut ist bis 7.00 Uhr auf den üblichen Sammelplätzen bereitzustellen.
Gemeindeverwaltung