Aufhebung von Urnengräbern (Jahrgänge 1989–1993) und Erdbestattungsgräbern (Jahrgänge 1990–1992)

  28.04.2021 , Seftigen

Die Ruhefrist für diese Gräber ist abgelaufen. Diese werden daher im Herbst abgeräumt. Die betroffenen Grabstätten sind markiert. Bei Anspruch der Angehörigen auf Grabsteine oder Platten bitten wir, diese bis 31. Oktober abzuholen. Nach Ablauf der Frist werden die Gräber oberflächig abgeräumt.

Bei allfälligen Fragen steht der Friedhofgärtner Stefan Röthlisberger unter Telefon 033 345 35 50 gerne zur Verfügung.
Friedhofkommission Gurzelen-Seftigen


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