Ordentliche Gemeindeversammlung

  28.04.2021 , Seftigen

Montag, 31. Mai 2021, 20.00 Uhr, Aula

Traktanden:

1. Jahresrechnung 2020; Genehmigung
2. Datenschutzbericht 2020; Kenntnisnahme
3. Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern im Oberstufenzentrum Wattenwil; Beschlussfassung
4. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften sowie einem Auszug aus der Jahresrechnung 2020 (Traktandum 1) wird jeder Haushaltung zugestellt. Die Dorfzytig, die Jahresrechnung und der Vertrag betreffend Oberstufenzentrum Wattenwil können zudem auf der Homepage www.seftigen.ch abgerufen oder bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Exemplare der Jahresrechnung sind bei der Finanzverwaltung gratis erhältlich.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich einzureichen. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, gerechnet ab der erstmaligen Publikation (Art. 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz). Eine allfällige Beschwerde ist zu begründen und es sind Beweismittel beizulegen. Ferner hat die Beschwerde einen Antrag zu enthalten. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmenden sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizerbürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Covid-19-Massnahmen
Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Empfehlungen des BAG bezüglich Isolation und Quarantänepflicht. Gestützt auf Art. 4 der eidg. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid- 19-Epidemie ist für öffentliche Veranstaltungen ein Schutzkonzept umzusetzen. Das Schutzkonzept sieht unter anderem die Schutzmaskentragpflicht beim Betreten und Verlassen des Versammlungslokals sowie während der gesamten Dauer der Versammlung vor. Schutzmasken werden beim Eintritt auf Wunsch abgegeben. Des weiteren gelten die Abstandsvorschriften gemäss Schutzkonzept. Ferner werden die Kontaktdaten von allen Versammlungsteilnehmenden erfasst. Die erhobenen Kontaktdaten werden zu keinen anderen Zwecken bearbeitet und 14 Tage nach der Gemeindeversammlung unwiderruflich vernichtet. Das detaillierte Schutzkonzept ist in der Dorfzytig abgedruckt und kann unter www. seftigen.ch abgerufen werden.

Damit mit der Versammlung pünktlich begonnen werden kann, wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten. Die Tür ist ab 19.30 Uhr geöffnet.

Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen kurzfristig abgesagt werden müssen, wird der entsprechende Entscheid im Thuner Amtsanzeiger und auf der Homepage www.seftigen.ch publiziert.

Wegen der Corona-Situation muss leider auf den traditionellen Apéro verzichtet werden.
Der Gemeinderat


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