Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021

  13.05.2021 , Seftigen

Der Gemeinderat bringt am 13. Juni die Kreditvorlage für die Dachsanierung von Gemeindeliegenschaften zur Abstimmung.

Abstimmungsfrage: Wollen Sie den Verpflichtungskredit von Fr. 580 000.– für die Dachsanierung der Gemeindeliegenschaften Dorfmatt 6 (Verwaltungsgebäude), Schulstrasse 11 (Turnhalle) und Seftigenstrasse 3 (Werkhof) gutheissen?

Akteneinsicht
Die Akten können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen und unter www.seftigen.ch/">www.seftigen.ch/ wahlen_abstimmungen abgerufen werden.

Ausübung des Abstimmungsrechts
– Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Seftigen wohnhaft sind.
– Das Abstimmungsmaterial (inkl. Abstimmungserläuterungen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 11. Juni, 16.00 Uhr, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal im Schulhaus (Eingangshalle) wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Juni, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung an der Dorfmatt 6 eingeworfen werden (letzte Leerung: Samstag, 12. Juni, 20.00 Uhr). Im übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind. Am 13. Juni findet eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der eidgenössischen Abstimmung und der Gemeindeabstimmung nicht vermischen und getrennt in den offiziellen Antwortkuverts retournieren.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet im Schulhaus (Eingangshalle) statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, unter www.seftigen.ch und in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat


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