Verordnung über die Ferienbetreuung in der Tagesschule Seftigen

  02.06.2021 , Seftigen

Mit Beschluss vom 10. Mai 2021 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung, die Verordnung über die Ferienbetreuung in der Tagesschule Seftigen erlassen und diese sogleich in Kraft gesetzt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde eingereicht werden. Einer allfälligen Beschwerde sind Beweismittel beizulegen. Die Verordnung kann auf der Website www.seftigen.ch/reglemente abgerufen oder am Schalter der Gemeindeschreiberei gratis bezogen werden.
Der Gemeindeverwalter


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