Abbrennen von Feuerwerksartikeln

  28.07.2021 , Seftigen

Das Abbrennen von Feuerwerksartikeln wie zum Beispiel Raketen, Zuckerstöcken usw. birgt immer eine Brandgefahr in sich. Es ist deshalb stets grösste Vorsicht geboten. Zu Personen, Tieren, Gebäuden, Wald, brennenden Stoffen usw. ist genügend Abstand einzuhalten und unbedingt die Windrichtung zu beachten. Der Umgang mit Feuer und Feuerwerksartikeln liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen. Zünden Sie Ihre Feuerwerke bitte ausschliesslich am 1. August an.

Achtung! Das Abbrennen von Feuerwerksartikeln jeglicher Art ist auf dem Schulareal strikte untersagt.
Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote