Änderungen im Baureglement und im Zonenplan 2

  11.08.2021 , Seftigen

Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die am 29. März 2021 durch die Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen im Baureglement und im Zonenplan 2 zur öffentlichen Auflage:
– Änderung des Baureglements in Art. 211 und Art. 211 Fussnote 2
– Änderung des Baureglements in Art. 413 Abs. 2
– Änderungen des Zonenplans 2 bezüglich Landschaftsschongebiet mit Bauverbot

Die Akten zu den Änderungen im Baureglement und im Zonenplan 2 liegen ab 12. August während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf und können unter www. seftigen.ch/projekte abgerufen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen, einzureichen.
Der Gemeinderat


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