Hundetaxe 2021

  04.08.2021 , Seftigen

Gemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.

Allen bei der Finanzverwaltung registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern wird die Hundetaxe Ende August in Rechnung gestellt. Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, welche ihren Hund noch nicht angemeldet haben, dies unter Angabe der Kennzeichnungs-Nummer (Mikrochip-Nummer) bei der Finanzverwaltung Seftigen bis spätestens 20. August nachzuholen (Tel. 033 346 60 85 oder E-Mail finanzverwaltung@seftigen.ch). Allfällige Mutationen sind der Finanzverwaltung Seftigen fortlaufend zu melden.

Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung müssen seit 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (AMICUS) geführt werden. Die Erstaufnahme erfolgt durch den Tierarzt. Ein Halterwechsel oder Tod des Hundes sind der AMI-CUS-Datenbank unter www.amicus.ch oder Telefon 0848 777 100 zu melden.
Finanzverwaltung Seftigen


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