Aufhebung Planungszone «Dorfstrasse»
28.10.2021 , SeftigenDer Gemeinderat hat am 30. November 2020, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, beschlossen, das Gebiet Dorfstrasse 22 und 24 sowie Stützli 2 mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.
Mit der Planungszone wurde für den bezeichneten Perimeter – mit dem Ziel der Siedlungsentwicklung nach Innen und einer Gesamtplanung der Areale der erwähnten Liegenschaften – die Überprüfung der Nutzungs- und Gestaltungsvorschriften, der Erschliessung und der Parkierung bezweckt.
Die Zielsetzung mit der Erarbeitung einer Gesamtplanung ist erreicht worden, womit die Planungszone aufgehoben werden kann. Zu gegebener Zeit werden weitere Informationen folgen.
Gemeinderat
