Feuerwehr Rekrutierung 2022

  14.10.2021 , Seftigen

Gemäss Feuerwehr-Reglement sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Seftigen, die am 1. Januar des Jahres, in dem das 19. Altersjahr zurückgelegt wird, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet ist, feuerwehrdienstpflichtig. Die Pflicht kann durch aktiven Feuerwehrdienst oder die Bezahlung einer Ersatzabgabe geleistet werden.

Um den erforderlichen Bestand der Feuerwehr zu halten und zu ergänzen, können 2023 noch Personen zum aktiven Feuerwehrdienst eingeteilt werden. Es liegt uns sehr daran, speziell Einwohnerinnen und Einwohner mit Arbeitsplatz Seftigen oder Umgebung zu berücksichtigen.

Frauen und Männer die aktiv Feuerwehrdienst leisten möchten, laden wir gerne zum Informationsabend, Mittwoch, 19. Oktober, 19.30 Uhr, Wehrdienstgebäude, Theoriesaal, Seftigenstrasse 3, 3662 Seftigen, ein.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Martin Dähler, Kommandant, 079 343 23 42 oder E-Mail: martin.daehler@gmail.com.

Für die eventuelle Einteilung sind die Bestimmungen des Feuerwehr-Reglementes der Gemeinde Seftigen massgebend.

Feuerwehrkommission Seftigen


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