Ordentliche Gemeindeversammlung

  04.11.2021 , Seftigen

Montag, 29. November 2021, 20.00 Uhr, Aula

Traktanden:
1. Finanzplan 2021–2026; Kenntnisnahme
2. Budget 2022 und Festlegen der Steueranlagen; Beschlussfassung
3. Reglement über die Erhebung der Konzessionsabgabe Stromversorgung;
Beschlussfassung
4. Einführung Geschäftsverwaltung Gemeindeverwaltung; Beschlussfassung
5. Abschluss Verpflichtungskredit Neubau Kita / Tagesschule; Kenntnisnahme. Nachkredit Neubau Kita / Tagesschule; Beschlussfassung
6. Abschluss Verpflichtungskredit Fenstersanierung Aula und Anbau einer
Aussentreppe Ostseite als Fluchtweg Galerie; Kenntnisnahme
7. Abschluss Verpflichtungskredit wärmetechnische Dachgeschoss-Sanierung Altes Schulhaus; Kenntnisnahme
8. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Das «Reglement über die Erhebung der Konzessionsabgabe Stromversorgung» (Traktandum 3) liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Unterlagen zu den übrigen Traktanden können ebenfalls bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder unter www.seftigen.ch/behörden-politik/gemeindeversammlung">www.seftigen.ch/behörden-politik/gemeindeversammlung abgerufen werden.

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Beweismittel sind beizulegen und die Beschwerde hat einen Antrag zu enthalten. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, gerechnet ab der erstmaligen Publikation (Art. 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmenden sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben. Das Protokoll dieser Versammlung liegt spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf und ist unter www.seftigen.ch einsehbar. Während der Auflage kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Covid-19-Massnahmen
Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Empfehlungen des BAG bezüglich Isolation und Quarantänepflicht. Gestützt auf Art. 4 der eidg. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid- 19-Epidemie ist für öffentliche Veranstaltungen ein Schutzkonzept umzusetzen. Das Schutzkonzept sieht unter anderem die Schutzmaskentragpflicht beim Betreten und Verlassen des Versammlungslokals sowie während der gesamten Dauer der Versammlung vor. Schutzmasken werden beim Eintritt auf Wunsch abgegeben. Des weiteren gelten die Abstandsvorschriften gemäss Schutzkonzept. Ferner werden die Kontaktdaten von allen Versammlungsteilnehmenden erfasst. Die erhobenen Kontaktdaten werden zu keinen anderen Zwecken bearbeitet und 14 Tage nach der Gemeindeversammlung unwiderruflich vernichtet. Das detaillierte Schutzkonzept kann unter www.seftigen.ch abgerufen werden.
Damit mit der Versammlung pünktlich begonnen werden kann, wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten. Die Tür ist ab 19.30 Uhr geöffnet.
Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen kurzfristig abgesagt werden müssen, wird der entsprechende Entscheid im Thuner Amtsanzeiger und auf der Homepage www.seftigen.ch publiziert.

Wegen der Corona-Situation muss leider auf den traditionellen Apéro verzichtet werden. Der Gemeinderat


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