Reglement über die Erhebung der Konzessionsabgabe Stromversorgung; Inkrafttreten
13.01.2022 , SeftigenIn Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 29. November 2021 beschlossene «Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft. Es kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen. ch/reglemente abgerufen werden.
Der Gemeinderat
