Sperrgutabfuhr
31.03.2022 , SeftigenDie nächste Sperrgutabfuhr findet am Dienstag, 12. April statt. Gemäss Abfallreglement vom 7. Mai 1999 gelten als Sperrgut (gebührenpflichtig): Metallisches, Altmaterial, grössere Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte und dergleichen; grössere leere Gebinde, zum Beispiel Kessel. Das Höchstgewicht je Stück beträgt 30 kg. Dafür ist eine AVAG-Gebührenmarke (Sperrgut) anzubringen. Nicht mit Gebührenmarken versehenes Sperrgut wird stehengelassen. Pneus, Alteisen, Kühlschränke, Heizkessel usw. dürfen nicht in die Sperrgutabfuhr gegeben werden. Das Abfuhrgut ist bis 7.00 Uhr auf den üblichen Sammelplätzen bereitzustellen.
Gemeindeverwaltung
