Geringfügige Änderungen des Baureglements

  21.04.2022 , Seftigen

Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die geringfügigen Änderungen des Baureglements nach Art. 60 Abs. 3 BauG, in Verbindung mit Art. 122 Abs. 7 und 8 BauV zur öffentlichen Auflage.

Die Auflage beinhaltet die Änderung des Baureglements im Anhang A112 (Abgrabungen) und im Anhang A123 (Grosser Grenzabstand gA).

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. April bis 14. Mai, in der Gemeindeverwaltung Seftigen öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Seftigen, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen, einzureichen.

Der Gemeinderat


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