Zone mit Planungspflicht Nr. 3 «Hohlenmatt» mit Änderung des Zonenplans

  21.04.2022 , Seftigen

Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 3 «Hohlenmatt» mit Änderung des Zonenplans betreffend den Parzellen Seftigen-Gbbl. Nr. 210 und Nr. 1008 zur öffentlichen Auflage. Grundlage für die ZPP bildet ein überarbeitetes Überbauungskonzept für 14 Wohneinheiten.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. April bis 14. Mai, in der Gemeindeverwaltung Seftigen öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Seftigen, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen, einzureichen. Allfällige Einigungsverhandlungen finden am Donnerstag, 2. Juni statt.

Der Gemeinderat


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