Mitwirkungsverfahren Überbauungsordnung «Pfandersmatt»
16.06.2022 , SeftigenDer Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «Pfandersmatt» mit Änderung des Zonenplans für den Neubau des Champignons-Produktionswerk zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Planungsinstrumente sowie die erläuternden Unterlagen liegen in der Gemeindeschreiberei vom 5. Juli bis und mit 14. August zur Einsichtnahme auf. Ferner können die Dokumente unter www.seftigen.ch/projekte/">https://www.seftigen.ch/projekte/ erweiterung-gewerbezone-pfandersmatt abgerufen werden. Der Gemeinderat führt am Montag, 4. Juli, 20.00 Uhr, in der Aula Seftigen eine öffentliche Informationsversammlung durch, zu der alle Interessierten freundlich eingeladen sind.
Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat, 3662 Seftigen, oder an info@seftigen.ch zu senden.
Der Gemeinderat
