Geringfügige Änderung des Anhangs A112 und A123 Bau - reglement nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
14.07.2022 , SeftigenBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Seftigen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Anhangs A112 und A123 Baureglement am 27. Juni 2022 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Der Gemeinderat
