Hundetaxe 2022
04.08.2022 , SeftigenGemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.
Allen bei der Finanzverwaltung registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern wird die Hundetaxe Ende August in Rechnung gestellt. Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, welche ihren Hund noch nicht angemeldet haben, dies unter Angabe der Mikrochip-Nummer bei der Finanzverwaltung Seftigen bis spätestens 15. August nachzuholen (Telefon 033 346 60 85 oder E-Mail finanzverwal tung @seftigen.ch). Allfällige Mutationen wie Halterwechsel oder Tod des Hundes sind der Finanzverwaltung Seftigen laufend zu melden.
Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung müssen seit 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Amicus-Datenbank (www.amicus.ch) geführt werden. Die Erstaufnahme erfolgt durch den Tierarzt.
Finanzverwaltung Seftigen
