Beibehaltung Einbahnverkehr beim Stützli

  06.10.2022 , Seftigen

Der Gemeinderat Seftigen hat beschlossen, dass der temporäre Einbahnverkehr beim Stützli als dauerhafte Verkehrsmassnahme beibehalten wird.

Einfahrt verboten
Stützlistrasse, ab der Kreuzung Kappelen-/ Bächelistrasse bis zur Dorfstrasse, verbotene Fahrtrichtung Nord-Süd. Die Verkehrsmassnahme wurde vom Tiefbauamt des Kantons Bern mit Zustimmungsverfügung vom 23. September 2022 genehmigt.

Gegen die vom Gemeinderat angeordnete Verkehrsmassnahme kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde ist zu begründen, unter Nennung von Tatsachen und allfälligen Beweismitteln.

Seftigen 26. September 2022

Der Gemeinderat


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