Genehmigung Ortsplanungsrevision (Baureglement, Änderungen Zonenplan und Zonenplan 2)

  09.03.2023 , Seftigen

Gemäss Verfügung vom 21. Februar des Amtes für Gemeinden und Raumordnung, werden die von der Gemeindeversammlung am 29. März 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung (Baureglement, Änderungen Zonenplan und Zonenplan 2), der vom Gemeinderat am 22. Februar 2021 beschlossene kommunale Richtplan sowie die vom Gemeinderat am 27. Juni 2022 beschlossene gemischt-geringfügige Änderung des Baureglements in Anwendung von Art. 61 BauG mit folgenden, von Amtes wegen vorzunehmenden Änderungen von Art. 211 Baureglement, genehmigt:
– In der Arbeitszone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) IV.
– In der Arbeitszone ist das Wohnen nur für das betriebsnotwendige, an den Standort gebundene Personal gestattet.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung (21. Februar) bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Der Gemeinderat


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