Öffentliche Bekanntmachung

  27.04.2023 , Seftigen

Inkraftsetzung Teilrevision Ortsplanung, bestehend aus Baureglement, Änderungen Zonenplan und Zonenplan 2
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 29. März 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung (Baureglement, Änderungen Zonenplan und Zonenplan 2), der vom Gemeinderat am 22. Februar 2021 beschlossene kommunale Richtplan sowie die vom Gemeinderat am 27. Juni 2022 beschlossene gemischtgeringfügige Änderung des Baureglements in Anwendung von Art. 61 BauG mit folgenden, von Amtes wegen vorzunehmenden Änderungen von Art. 211 Baureglement genehmigt:
– In der Arbeitszone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) IV.
– In der Arbeitszone ist das Wohnen nur für das betriebsnotwendige, an den Standort gebundene Personal gestattet.

Nachdem die 30-tägige Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen ist, tritt nun das geänderte Baureglement sowie die Änderungen Zonenplan und Zonenplan 2 per 28. April 2023 in Kraft. In Anwendung von Art. 110 Bauverordnung resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung wird die Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat


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