Öffentliche Bekanntmachung

  01.06.2023 , Seftigen

Inkraftsetzung Zonenplanänderung Hohlenmatt
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 13. Juni 2022 beschlossene Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 3 «Hohlenmatt», bestehend aus

– Änderung Zonenplan 1:1000 vom 13. Juni 2022
– Änderung Baureglement (Art. 104 und 314) vom 13. Juni 2022 sowie weitere Unterlagen
– Erläuterungsbericht vom 13. Juni 2022
– Erhebung der unüberbauten Bauzonen vom 25. Juli 2022
– Nutzungsplanung in digitaler Form (Art. T4-1 Abs. 3 BauG) in Anwendung von Art. 61 BauG vom 9. Juni 1985 i.V.m. Art. 109 Abs. 3 BauV vom 6. März 1985 genehmigt.

Nachdem die 30-tägige Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen ist, treten nun die Vorschriften und Pläne per 1. Juni 2023 in Kraft. In Anwendung von Art. 110 Bauverordnung resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung wird die Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat


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