Baupublikation Seftigen
19.04.2018 Baupublikationen, SeftigenGesuchstellerin: Einwohnergemeinde Seftigen, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen.
Projektverfasser: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Burach 832A, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Erneuerung Hydrantenleitung Oberdorfstrasse, Schulstrasse – Gwölb.
Standort / Parzelle: Oberdorfstrasse, Schulstrasse – Gwölb, Parzellen Nr. 3, 6, 7, 35, 838, 918, 963, 966, 967, 1200.
Nutzungszone: W2, Dorfkernzone, Zone alter Dorfkern, LWZ.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (SG Art. 80/GBR Art. 23). Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.).
Gewässerschutzbereich: B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Seftigen, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 14. Mai 2018.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf eine Profilierung wird verzichtet, da unterirdische Baute.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 9. April 2018
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi