Baupublikation Seftigen
10.05.2018 Baupublikationen, SeftigenGesuchsteller / Bauherrschaft: Jampen Söhne AG , Oberdorfstrasse 14, 3662 Seftigen.
Projektverfasser: Jampen Söhne AG, Oberdorfstrasse 14, 3662 Seftigen.
Vorhaben: Sanierung best. Bauernhaus (Baudenkmal). Wohnteil: EG Personalräume, OG Archiv. Lagerraum: bestehenden Lagerraum (Bühne, Stall) sanieren.
Standort / Parzelle: Oberdorfstrasse 12, Parzelle Nr. 1221.
Koordinaten: 2 607 787 / 1 181 959.
Ausnahmen: Art. 64 BV – Unterschreiten der Fensterflächen in den Personalräumen. Art. 67 BV – Unterschreiten der Raumhöhe von 2,30 m. Art. 23 GBR i. V. m. Art. 80 SG – Unterschreiten Strassenabstand. Art. 27 Abs. 2 GBR – Unterschreiten grosser Grenzabstand. Art. 33 GBR – Unterschreiten Gebäudeabstand. Art. 40 Abs. GBR –Überschreiten der max. Dachneigung.
Nutzungszone: Dorfkernzone.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Schutzzone: Keine.
Gewässerschutzzone: Übriger Bereich.
Gewässerschutzmassnahmen: Trennsystem, bestehend.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Seftigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Juni 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Wattenwil, 7. Mai 2018
RegioBV Westamt
