Baupublikation Seftigen

  05.06.2019 Baupublikationen, Seftigen

Gesuchstellerin: ES Elektro Seftigen AG, Oberdorfstrasse 9, 3662 Seftigen.
Projektverfasser: Immoplan Toffen GmbH, Dorfstrasse 13, 3125 Toffen.
Bauvorhaben: Neubau Gewerbebau mit Lager, Werkstatt, Laden und Büro, Reklamen, Grundwasserabsenkung, Tiefenfundation, sowie Verlegung Sauberwasserleitung.
Standort / Parzelle: Seftigenstrasse 5, Parzelle Nr. 1212.
Koordinaten: 2 607 200 / 1 181 840.

Nutzungszone: Gewerbezone.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Unterschreiten des Zonenabstandes (GBR Art. 26). Eingriffe in Schutzobjekte/Naturschutzgebiet (NHG Art. 18 ff.).
Gewässerschutzmassnahmen: Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen und ARA. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Seftigen, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Juli 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 24. Mai 2019

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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