Baupublikation Seftigen
09.12.2021 Baupublikationen, SeftigenGesuchsteller / Bauherrschaft: D+M Immo GmbH, Eigerweg 8, 3662 Seftigen.
Projektverfasser: Baupunktbern, General- und Totalunternehmung, Bernstrasse 41, 3113 Rubigen.
Vorhaben: Ersatzbau Hausmatt 15, Neues Gebäude in Holzbauweise mit Betonkern, mit sechs Wohnungen und einem Bürokern.
Standort / Parzelle: Hausmatt 5, Parzelle Nr. 109.
Koordinaten: 2 607 920 / 1 181 760.
Ausnahmen: Überschreitung des Mittel-Fassadenmass für das UG – BR Art. 211. Unterschreitung Strassenabstand (Parkplätze) – SG Art. 80.
Nutzungszone: Zone alter Dorfkern.
Schutzobjekt: Nein.
Schutzzone: Keine.
Besonderes: Antrag auf vorzeitige Baubewilligung – Art. 37 BauG.
Gewässerschutzzone: Übriger Bereich.
Gewässerschutzmassnahmen: Trennsystem.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Seftigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. Januar 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Wattenwil, 2. Dezember 2021
RegioBV Westamt
