Baupublikation Seftigen

  16.12.2021 Baupublikationen, Seftigen

Gesuchsteller / Bauherrschaft: D+M Immo GmbH, Eigerweg 8, 3662 Seftigen.
Projektverfasser: Baupunktbern, General- und Totalunternehmung, Bernstrasse 41, 3113 Rubigen.
Vorhaben: Ersatzbau Hausmatt 5, Neues Gebäude in Holzbauweise mit Betonkern, mit sechs Wohnungen und einem Büroraum.
Standort / Parzelle: Hausmatt 5, Parzelle Nr. 109.
Koordinaten: 2 607 920 / 1 181 760.
Ausnahmen: Überschreitung des Mittel-Fassadenmass für das UG – BR Art. 212 Abs. 2 lit. g. Unterschreitung Strassenabstand (Parkplätze) – SG Art. 80.
Nutzungszone: Zone alter Dorfkern.
Schutzobjekt: Nein.
Schutzzone: Keine.
Besonderes: Antrag auf vorzeitige Baubewilligung – Art. 37 BauG.
Gewässerschutzzone: Übriger Bereich.
Gewässerschutzmassnahmen: Trennsystem.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Seftigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. Januar 2022.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Wattenwil, 2. Dezember 2021
RegioBV Westamt


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote