Stadt Thun; Ergänzungswahl Gemeinderat und Ersatzwahl Stadtpräsidium vom 14 Juni
07.05.2026 ThunPräzisierung der amtlichen Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 4. Dezember 2025
In der amtlichen Publikation zu den Ergänzungs- und Ersatzwahlen vom 14. Juni 2026 wurde die Einreichefrist von neuen Kandidaturen für allfällig stattfindende zweite Wahlgänge nicht vollständig publiziert. Hiermit wird diese Frist (neue Ziffer 5.4 und Anpas- sung der Nummerierung) öffentlich bekannt gemacht. Alle übrigen Punkte bleiben unverändert.
5. Zweiter Wahlgang (Stichwahl)
5.1. Wenn bei der Ergänzungswahl Gemeinderat oder bei der Ersatzwahl Stadtpräsidium im ersten Wahlgang niemand das absolute Mehr erreicht, findet am Sonntag, 5. Juli 2026, ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Eine allfällige stille Wahl nach Artikel 55 Absatz 2 Stadtverfassung bleibt vorbehalten.
5.2. Rückzüge müssen spätestens am Dienstag, 16. Juni 2026, 16.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Thun eingetroffen sein. Die kandidierende Person muss dem Rückzug schriftlich zustimmen.
5.3. Neu zur Wahl vorgeschlagen werden können alle in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen, welche seit drei Monaten in der Stadt Thun wohnhaft sind (Anmeldedatum). Für das Stadtpräsidium vorgeschlagene Personen müssen in den Gemeinderat gewählt worden sein resp. gleichzeitig für den Gemeinderat vorgeschlagen werden.
5.4. Die Wahlvorschläge von kandidierenden Personen, die nicht am ersten Wahlgang teilgenommen haben, müssen bis spätestens Donnerstag, 18. Juni 2026, 16.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Thun eingetroffen sein. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge sind ungültig.
5.5. (5.4.) Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 30 in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein und die folgenden Angaben der Unterzeichnenden enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse. 5.6. (5.5.) Eine Person darf nur auf einem einzigen Wahlvorschlag aufgeführt sein. Sie muss ihre Kandidatur mit Unterschrift bestätigen.
5.7. (5.6.) Zu dieser Person müssen folgende Angaben gemacht werden: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse.
5.8. (5.7.) Eine stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Sie kann nach der Einreichung des Vorschlages ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.
5.9. (5.8.) Mit jedem neuen Wahlvorschlag ist gleichzeitig ein aktuelles, elektronisches Passfoto zu senden an vizestadt schreiber@thun.ch.
5.10. (5.9.) Bei einem zweiten Wahlgang wird kein Werbematerial versandt.
5.11. (5.10.) Die Zustellung des Wahlmaterials erfolgt bis spätestens zehn Tage vor dem Wahlsonntag.
Stadtkanzlei Thun
