Kreditbeschluss gebundene Ausgabe

  04.02.2018 , Stocken-Höfen

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 16. Mai 2017 in Anwendung von Art. 101 der Gemeindeverordnung für die Mehrkosten der Sanierung des Scheibenstandes Oberstocken einen Nachkredit von Fr. 101 911.95 als gebundene Ausgabe beschlossen.

Der Beschluss ist gemäss Art. 34 der Gemeindeverordnung zu publizieren, da er die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderats für neue Ausgaben übersteigt.

Der Gemeinderat


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