Baupublikation Stocken-Höfen
04.02.2018 , Stocken-HöfenGesuchsteller: Feldschützen Höfen, p. A. Adrian Brügger, Mettenbühlstrasse 11, 3631 Höfen b. Thun.
Projektverfasser: Leu + Helfenstein AG, Längmatt, 6212 St. Erhard.
Bauvorhaben: Einbau von fünf Kugelfangkästen bei Scheibenstand 300-m-Schiessanlage Höfen.
Standort / Parzelle: Haltenwald 3, Parzelle Nr. 562.
Koordinaten: 2 608 896 / 1 174 512.
Nutzungszone: LWZ.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25).
Gewässerschutzbereich: B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juli 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 12. Juni 2017
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
