Inkrafttreten und Aufhebung von Erlassen
04.02.2018 , Stocken-HöfenIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung bzw. Aufhebung folgender Erlasse öffentlich bekannt gemacht:
Neue Verordnung
Gebührentarif für die Feuerungskontrollen, genehmigt durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 7. Februar 2017. Gegen den Beschluss sind keine Beschwerden erhoben worden. Inkrafttreten per 1. Juli 2017.
Aufhebung
Reglement für die Feuerungskontrollen und dazugehöriger Gebührentarif vom 5. Dezember 2003 bzw. 9. September 2003, beschlossen durch die Gemeindeversammlung Stocken-Höfen am 16. Juni 2017. Aufhebung per 31. Juni 2017.
Die neue Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten oder auf der Homepage www. stocken-hoefen.ch eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeinderat
