Inkrafttreten Funktionendiagramm

  04.02.2018 , Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung des folgenden Erlasses öffentlich bekannt gemacht: Funktionendiagramm (in Form einer Verordnung), genehmigt durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 15. August 2017. Inkrafttreten per sofort.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Das Funktionendiagramm kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten oder auf der Homepage www.stockenhoefen.ch eingesehen oder bezogen werden.

Der Gemeinderat


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