Änderung Gebührentarif
04.02.2018 , Stocken-HöfenIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung des folgenden Erlasses öffentlich bekannt gemacht:
Änderung des Gebührentarifs (Erhöhung Hundetaxe), beschlossen durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 17. Oktober 2017, Inkrafttreten per 1. Januar 2018.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gebührentarif kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten oder auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeinderat
