Fakultatives Referendum

  04.02.2018 , Stocken-Höfen

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 7. November 2017 in Anwendung von Art. 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements einen Verpflichtungskredit von Fr. 60 000.– für die Revision der Ortsplanung genehmigt.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 27. Dezember 2017; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.

Der Gemeinderat


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