Protokollauflage Gemeindeversammlung
04.02.2018 , Stocken-HöfenDas Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2017 liegt gemäss Art. 72 des Organisationsreglements von Donnerstag, 7. Dezember 2017, bis und mit Montag, 8. Januar 2017, bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken während den Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll wird auch auf der Homepage www.stocken-hoefen. ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat
