Abwasserentsorgungsreglement und Tarif; Wasserversorgungsreglement und Tarif;Aufgabenübertragungsreglement Begräbniswesen
04.02.2018 , Stocken-HöfenIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung der folgenden Erlasse öffentlich bekannt gemacht:
– Abwasserentsorgungsreglement, beschlossen durch die Gemeindeversammlung von Stocken-Höfen am 1. Dezember 2017
– Tarif II (jährlich wiederkehrende Gebühren) zum Abwasserentsorgungsreglement, beschlossen durch den Gemeinderat von Stocken-Höfen am 19. Dezember 2017
– Wasserversorgungsreglement, beschlossen durch die Gemeindeversammlung von Stocken-Höfen am 1. Dezember 2017
– Tarif II (jährliche Gebühren und ungemessene Wasserbezüge) zum Wasserversorgungsreglement, beschlossen durch den Gemeinderat von Stocken-Höfen am 19. Dezember 2017
– Aufgabenübertragungsreglement Begräbniswesen, beschlossen durch die Gemeindeversammlung von Stocken-Höfen am 1. Dezember 2017
Das Reglemente und Tarife treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2018 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Die Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten oder auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeinderat
