Verlängerung Verkehrsmassnahme «Verbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet» Schindlere–Berg–Burg bis Panoramaweg, Höfen
15.08.2018 , Stocken-HöfenAn seiner Sitzung vom 5. Juni 2018 hat der Gemeinderat Stocken-Höfen folgende Verkehrsmassnahme beschlossen: Die mit Verfügung Nr. 404.1-04 vom 30. August 2005 erlassene Verkehrsmassnahme «Verbot für Motorwagen und Motorfahrräder, Zubringerdienst gestattet, Schindlere–Berg–Burg» gilt neu und wird verlängert bis zur Verzweigung Panoramaweg.
Die Zustimmungsverfügung zu dieser Verkehrsmassnahme vom Tiefbauamt des Kantons Bern ist am 9. August 2018 eingetroffen.
Die Verkehrsmassnahme wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG), BSG 155.21, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist schriftlich und mindestens im Doppel einzureichen. Unterlagen zur Verlängerung der Verkehrsmassnahme können bei der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen eingesehen werden.
Der Gemeinderat
