Gebührentarif zum Wasserversorgungsreglement

  30.05.2019 , Stocken-Höfen

Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat am 14. Mai 2019 Änderungen im Gebührentarif II zum Wasserversorgungsreglement (jährliche Gebühren und ungemessene Wasserbezüge) beschlossen hat.

Der Tarif tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft.

Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Tarif kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.stocken-hoefen. ch eingesehen und bezogen werden.

Der Gemeinderat


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